OCTAVIO Arbeitsschutz
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Octavio Arbeitsschutz

Unsere AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stand 9/2017) 



1. Allgemeines
1.1. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend abgekürzt als „AVL“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Bestellungen von Waren bei uns und für die Auslieferung und Zustellung dieser Waren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.2. Unseren AVL widersprechende Bedingungen des Bestellers finden auf die mit diesem getätigten Rechtsgeschäfte keine Anwendung. Diesen widersprechen wir hiermit zugleich ausdrücklich mit Hinweis auf Ziffer 1.1. dieser AVL.
1.3. Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden.
1.4. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Unternehmer i.S.v. § 14 BGB und öffentlich-rechtliche Körperschaften, sowie öffentlich-rechtliche Stiftungsvermögen. Mit seiner Bestellung erklärt der Besteller, dass er Unternehmer ist oder das Geschäft für öffentlich-rechtliche Körperschaft bzw. ein solches Stiftungsvermögen erfolgt.

2. Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Der Vertrag kommt zustande durch unsere Bestätigung der Bestellung per Fernkommunikationsmittel i.S.v. §312b BGB (Annahme) .
2.3. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der von uns abgegeben Produktbeschreibung. Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte, Beschreibungen und Abbildungen in Prospekten, Katalogen oder Preislisten, die mit der Ware oder mit unseren Angeboten im Zusammenhang stehen, dienen lediglich der Beschreibung der Produkte und sind weder Zusicherung einer Eigenschaft, noch als Abgabe einer Garantie zu verstehen. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung.
2.4. Wir schließen grundsätzlich Verträge ab einem Nettowarenwert von 150,- € ab, darunter erheben wir zu vereinbarende Mindestauftragszuschläge.

3. Preise
3.1. Der Verkauf unserer Produkte erfolgt ausschließlich ab Lager gemäß den in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht etwas Abweichendes mit uns schriftlich oder textlich vereinbart wurde.
3.2. Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge.
3.3. Wir sind berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die für den vereinbarten Preis maßgeblichen Konditionen sich nachträglich geändert haben oder der Lieferant berechtigterweise seine Preise nachträglich und nachweislich erhöht hat. Diese legen wir unserem Vertragspartner offen. Sofern dieses zu einer Überschreitung des aus der bei der Bestellung jeweils gültigen Preisliste ersichtlichen Preises von mehr als 10% führt, sind wir, als auch unser Vertragspartner, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
3.4. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück.

4. Lieferung und Gefahrtragung
4.1. Teillieferungen sind zulässig.
4.2. Lieferfristen oder Liefertermine sind unverbindlich und verstehen sich stets als voraussichtlich, auch wenn dieses nicht besonders erwähnt wird. Ein Anspruch auf Lieferung bis spätestens zu dem genannten Termin besteht nicht. In Lieferverzug geraten wir erst durch eine schriftliche Mahnung des Vertragspartners unter Setzung einer angemessenen Frist. Andere Rechte des Vertragspartners als Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nichteinhaltung der uns gesetzten Frist von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden ist.
4.3. Die Auslieferung im Liefergebiet erfolgt durch ein von uns beauftragtes Unternehmen. Die Gefahr geht dabei, auch wenn die Lieferung frachtfrei erfolgt, auf den Besteller über, sobald wir die Sache dem beauftragten Unternehmen zur Auslieferung übergeben haben. Gleiches gilt für den Fall der Lieferung durch uns. Auch Rücklieferungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners.
4.4. Hat der Besteller uns eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weichen wir ohne dringenden Grund hiervon ab, so haften wir dem Besteller für einen etwaig daraus entstehenden Schaden.
4.5. Versenden wir die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an einen Dritten, so gehen die Transportrisiken wie auch das Risiko der termingerechten Belieferung auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum Ort des Vertragspartners frachtfrei wäre.
4.6. Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere Transportversicherung, ist Sache des Vertragspartners. Auf schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers versichern wir die Ware gegen Transportschäden.
4.7. Wir wählen Verpackungen, Versandart und –weg nach unserem gemäßen Ermessen aus.
4.8. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung in allen denkbaren Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5. Leistungshindernisse
5.1. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie sonstiger erforderlicher behördlicher Genehmigungen.
5.2. Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen wir weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben, insbesondere in den Fällen, in denen wir selbst trotz rechtzeitiger Bestellung von unserem Lieferanten nicht beliefert wurden, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass unser Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche Rechte hat. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist unser Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern wir nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben.

6. Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung
6.1. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 20 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
6.2. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind.
6.3. Wechsel nehmen wir auf in Rechnung gestellte Beträge nicht entgegen, Schecks nur erfüllungshalber.
6.4. Andere, außer Barzahlung, ist erst erfolgt mit dem Tage, an dem wir Kenntnis davon erhalten, dass wir über den Betrag tatsächlich verfügen können. Für die rechtzeitige Vorlegung von Schecks haben wir nicht einzutreten.
6.5. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein nach Ablauf von 20 Tagen ab Zugang der Rechnung. Vorbehaltlich weitergehende Ansprüche sind wir berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von 5,- € zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
6.6. Bei Verzug sind alle offenstehenden Forderungen ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig.
6.7. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen.
6.8. Sofern der Vertragspartner einen Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 20 Tagen nach Zugang der Rechnung bezahlt oder mit der Annahme der Ware in Verzug gerät oder von ihm zahlungshalber gegebene Schecks nicht eingelöst werden oder nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss sonstige Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Vertragspartners oder auch die eines Scheck- oder Wechselbeteiligten zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir nach Setzung einer Frist von zwei Wochen nach unserer Wahl berechtigt, – vom Vertrag zurückzutreten oder – Schadensersatz statt Leistung zu verlangen und zudem die sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen zu fordern.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte bezeichnete Lieferungen erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
7.2. Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Er ist dabei zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass
· Der Vertragspartner seinem Kunden gegenüber den schriftlichen Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung an uns auf seinen Kunden übergeht und
· Die eingezogenen Beträge verwahrt und sofort an uns ausgekehrt werden. Bereits hiermit tritt unser Vertragspartner seine Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Kunden an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
7.3. Solange der Vertragspartner seine Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt, ist er zum Einzug der uns im Voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. Diese Einziehungsbefugnis ist jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen widerruflich.
7.4. Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur Benennung seiner Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der ihm zustehenden Forderungen verpflichtet.
7.5. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit die sofortige Herausgabe unserer Waren zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten. In seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware hat er auf unser Verlangen sofort auszusondern. Unser Vertragspartner ist ferner verpflichtet, uns eine Pfändung in unser Eigentum oder jede andere Beeinträchtigung unseres Eigentums und/oder unserer Forderungsrechte sofort schriftlich oder textlich anzuzeigen.
7.6. Wir sind berechtigt, Vorbehaltsware bei Zahlungsverzug unseres Vertragspartners freihändig und ohne vorherige Androhung von Verkauf oder Versteigerung zu verwerten. Wir sind des Weiteren berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages abzüglich 30% pauschalierten Schadensersatzes. Dem Vertragspartner und uns bleibt es vorbehalten, einen geringeren oder höheren Schaden nachzuweisen.
7.7. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns, gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
7.8. Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertragspartner Auskunft über den Verbleib der gelieferten Ware zu verlangen, zum Zwecke der Kontrolle dieser Angaben jederzeit die Betriebsräume des Vertragspartners zu besichtigen und die Geschäftsbücher des Vertragspartners einzusehen. Der Vertragspartner gestattet uns schon jetzt unwiderruflich den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen.
7.9. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung um insgesamt mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Vertragspartners zur Freigabe der darüber hinausgehenden Sicherheiten, insoweit nach unserer Wahl, verpflichtet.
7.10.Wenn gegen den Vertragspartner ein Antrag auf Einleitung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, sind wir zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Unsere Lieferverpflichtung erlischt und soweit bereits geliefert wurde, hat unser Vertragspartner bereits im Antragsverfahren auf den für uns bestehenden Eigentumsvorbehalt und die Forderungsabtretungen hinzuweisen.

8. Produkthaftung

8.1. Unsere Produkte sind überwiegend Naturprodukte oder deren Verarbeitungen. Soweit unsere Produkte nur für den beruflichen Gebrauch (gewerblich oder industriell) oder den Freizeitbereich bestimmt sind, dürfen sie auch nur dort zum Einsatz kommen. Für einen anderweitigen Einsatz sind sie nicht geeignet und wir übernehmen insoweit auch keinerlei Haftung.
8.2. Unsere Vertragspartner erhalten bei Anfrage sämtliche uns vorliegenden Informationen über die von uns vertriebene Ware. Wenn der Vertragspartner die von uns erworbenen Produkte im Einzelhandel vertreiben will, muss er sich vorab bei uns informieren, ob dem Einzelhandel Informationen hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit der Produkte durch Endverbraucher vorliegen. Auf Anforderung informieren wir unseren Vertragspartner umfassend über die Eignung der Produkte.
8.3. Für Schäden bei Nichtbeachtung der vorstehenden Informationspflichten unseres Vertragspartners, übernehmen wir keinerlei Haftung für Ihm etwaig entstehende Schäden.

9. Gewährleistung
9.1. Der Empfänger der Ware ist verpflichtet, diese sofort bei Empfang auf Vollständigkeit und offensichtlich erkennbare Beschädigungen zu überprüfen. Unvollständigkeit und/oder offensichtliche Schäden sind spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Ware bei uns schriftlich oder textlich zu reklamieren. Anderenfalls entfällt unsere Haftung. Die Gewährleistungsfrist bei Verträgen zwischen Unternehmern beträgt 12 Monate, der Gewährleistungszeitraum beginnt mit der Ablieferung der Ware beim Empfänger. Ausgenommen davon sind die Regressansprüche gem. §§ 478, 479 BGB. Diese Regelung lässt die Beweislastverteilung für das Vorliegen eines Mangels unberührt.
Bei Abrufaufträgen mit individuellen Sonderanfertigungen (z.B. Aufdruck Kundenmarke oder Name) kann eine Holschuld vereinbart werden. Die Ware wird für den Abrufenden bei uns gelagert. Der Gefahrübergang erfolgt für die gesamte Ware mit erstmaliger Mitteilung der Bereitstellung der Ware zum Abruf, spätestens jedoch mit dem ersten Abruf. Die Mitteilung der Abrufbereitschaft gilt als Zeitpunkt des Gewährleistungsfristbeginns und als Ablieferung im Sinne des § 377 HGB. In diesem Sonderfall ist der Vertragspartner ab diesem Zeitpunkt berechtigt und verpflichtet, die Ware in unserem Lager auf Mängel zu untersuchen. Dazu wird ihm zu den üblichen Geschäftszeiten der Zugang zu der Ware ermöglicht.
9.2. Der Vertragspartner hat bei offensichtlichen und fristgerecht gerügten Beanstandungen sowie bei nicht offensichtlichen und innerhalb der Gewährleistungsfrist angezeigten Mängeln zunächst ausschließlich die nachstehenden geregelten Rechte. Durch Verhandlungen über Mangelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen ist.
9.3. Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche, es sei denn, die Änderung liegt allein in der vertragsgemäßen Ingebrauchnahme der Ware. Die Gefahr, dass in diesen Fällen der nachträglichen Veränderung der Ware z.B.. durch Bedruckung und/oder Bestickung eine etwaige Zertifizierung ihre Geltung verliert, trägt der Vertragspartner.
9.4. Handelsüblich oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen bezüglich Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Ware begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung.
9.5. Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung einer mängelfreien Sache (Nacherfüllung) binnen angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist uns die Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist der Vertragspartner zur Minderung oder zum Rücktritt für die bemängelte Ware von dem Vertrag gleichermaßen wie wir berechtigt. Schadensersatzansprüche und/oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben wegen des Fehlschlagens der Nacherfüllung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
9.6. Der Vertragspartner ist nicht befugt, gerügte Ware an uns zurückzusenden. Wir holen diese vielmehr innerhalb angemessener Frist nach erfolgter Rüge auf unsere Gefahr und Kosten ab. Wir sind dabei berechtigt, die erhobene Rüge vor Ort zu überprüfen. Für den Fall, dass diese zu Unrecht erhoben wurde, entfällt unsere Rücknahmeverpflichtung. Die Reisekosten sind zu erstatten. Stellt sich nach Rücknahme der Ware bei Prüfung durch uns heraus, dass die Mängelrüge nicht berechtigt ist, liefern wir die Ware zurück. Wir sind dabei berechtigt, vor der Rücklieferung Zahlung der uns entstandenen Transportkosten für die Rückholung und die Kosten der erneuten Lieferung zu verlangen. Für die Überprüfung und Bearbeitung der Mängelrüge können wir ein Entgelt von 10% des Nettowarenwertes, mindestens aber von 25 € geltend machen, wobei unserem Vertragspartner der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt. Vor Zahlungsausgleich sind wir zur Rücklieferung nicht verpflichtet. Unser Anspruch auf Kaufpreiszahlung wird hierdurch nicht berührt.
9.7. Rückgriffs Ansprüche unseres Vertragspartners (§ 478 BGB) sind ausgeschlossen, wenn unser Vertragspartner nicht oder nicht rechtzeitig seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge gemäß § 377 HGB nachgekommen ist.
9.8. Wir leisten Ersatz für die notwendigen und nachgewiesenen Kosten der Nacherfüllung, welche unserem Vertragspartner auf Grund eigener Inanspruchnahme durch seinen Kunden entstanden sind.
9.9. Sendet der Vertragspartner die Ware entgegen diesen AVL auf Grund einer Mangelrüge gleichwohl an uns zurück, sind wir berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern. Ferner sind wir für den Fall der Annahme der Ware berechtigt, diese zu überprüfen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Mangelrüge ungerechtfertigt ist, sind wir berechtigt, neben den Kosten der Rücklieferung die Kosten der Überprüfung dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen und die Rücklieferung vom vorherigen Ausgleich dieser Rechnung, unbeschadet weitergehender Ansprüche, unserseits geltend zu machen.

10. Vertrieb, Copyright
10.1.Für den Fall, dass unser Vertragspartner die Ware weitervertreibt, verpflichtet er sich, nur in angemessener Form Werbung für die Vertragsprodukte zu betreiben. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass unrichtige eigenschaftsbezogene Werbung zu Gewährleistungsansprüchen führen kann. Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit, uns von den Folgen einer solchen Werbung freizustellen und uns den Schaden zu ersetzen, der uns durch die Verletzung dieser Verpflichtung entsteht.
10.2.Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht, sofern für die Werbung von uns gestellte Bilder und Texte mit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen bzw. textlichen Zustimmung eingesetzt werden.
10.3.Uns stehen das Copyright und alle Urheberrechte an unserem zur Verfügung gestellten Werbematerial, wie auch an unserem Katalog oder von Teilen davon (insbesondere Abbildungen) zu. Nur bei von uns erteilter vorheriger ausdrücklicher schriftlicher oder textlicher Zustimmung ist unser Vertragspartner zur Nutzung, ohne dass ihm eigenständige Rechte am Werbematerial erwachsen, berechtigt. Die von uns erteilte Zustimmung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners für diesen Fall sind ausgeschlossen.

11. Verjährung
11.1. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Aufwendungsersatz, verjähren in einem Jahr ab Anlieferung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort.
11.2. Diese Bestimmung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

12. Datenspeicherung
Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten, soweit dieses geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist, EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

13. Sonstiges
13.1.Es gilt für alle mit unserem Vertragspartner abgeschlossene Verträge ausschließlich deutsches Recht.
13.2.Diese AVL gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle bis dahin gültigen AVL. Für zuvor unter der Geltung der vorhergehenden AVL abgeschlossene Rechtsgeschäfte gelten die vorhergehenden AVL weiter.
13.3.Erfüllungsort für die Lieferung und die Verpflichtungen des Vertragspartners ist unser Firmensitz.
13.4.Von einer eventuellen Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.







 
 
 
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